Alltagsbegleiter

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Betreuungskraft – Alltagsbegleiter §53b SGB XI

 

Zielgruppe:

 

  • Zur Zielgruppe gehören Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • um eine berufliche Eingliederung zu erreichen.
  • um den Arbeitsplatz zu sichern.

Voraussetzungen: 

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sprachniveau mindestens B1

 

Das bringen Sie mit:

  • Freude an der Arbeit mit Menschen, Dienstleistungs-/Serviceorientiertheit
  • und Positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Gewissenhaftigkeit, Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit
  • soziale Eignung, physische und psychische Belastbarkeit
  • Motivation um als mobile Betreuungskraft tätig zu werden

 

Dauer:

 

Die Maßnahme umfasst 160 Unterrichtseinheiten zzgl. 80 Stunden Praktikum in einem Pflegeinstitut

Wesentliche Inhalte der Maßnahme sind:

– Basisinhalte (100 Unterrichtseinheiten)

– Praktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung (80 Unterrichtseinheiten)

– Vertiefende Inhalte (60 Unterrichtseinheiten)

 

Bildungsgutschein für Arbeitnehmer & Arbeitssuchende

zur gezielten Förderung Ihrer Weiterbildung.

Ein Bildungsgutschein ist eine Zusicherung der Kostenübernahme einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Die Förderung schließt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten, auswärtige Verpflegungskosten und Kinderbetreuungskosten ein.

 

So erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein

Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit auf und lassen Sie sich dort beraten.

Wer kann gefördert werden? 

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I,
  • Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
  • Beschäftigte in Kurzarbeit,
  • Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung,
  • Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht sowie
  • befristet Beschäftigte deren Arbeitsvertrag ausläuft.


Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?
 

  • Lehrgangs- bzw. Seminarkosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für Kinderbetreuung

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Förderung, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit garantiert wird und der Sie zur Teilnahme an einer Weiterbildung berechtigt. 

Wie sieht ein Bildungsgutschein aus?

Das Dokument weist folgende Inhalte auf:

  • Individuell festgestelltes Bildungsziel
  • Dauer zum Erreichen des Bildungsziels
  • Gültige Region (i.d.R. Tagespendelbereich)
  • Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum

Tipp: 
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein innerhalb von 3 Monaten bei Ihrem gewünschten Bildungsträger ein – sonst verfällt er.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch!